Bundesgericht stärkt Steueraufschub bei Ersatzliegenschaften
Eine Frau verkaufte 2016 ihren Anteil an einer Liegenschaft. Weil die Immobilie schon seit 1972 in Familienbesitz war, fiel keine Grundstückgewinnsteuer an. 2018 kaufte sie eine neue Liegenschaft und verkaufte diese 2020 wieder.Das Steueramt wollte den Gewinn hoch besteuern (40%), weil sie beim ersten Verkauf keine Steuer bezahlt hatte, also angeblich kein Steueraufschub vorliege. Das Bundesgericht entschied anders: Ein Steueraufschub ist […]
